AGB
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Wir danken für Ihren Auftrag und werden unseren Verpflichtungen mit höchstem Engagement und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes erfüllen.
1. VERBINDLICHKEIT
Alle unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen erfolgen aufgrund nachfolgender Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese Bedingungen gelten im geschäftlichen Verkehr gegenüber jedermann, die Wirksamkeit anderslautender Bedingungen in an uns gerichteten Anträgen und Angeboten sowie in Einkaufsbedingungen des Käufers ist ausdrücklich ausgeschlossen. Abweichende Vereinbarungen jeder Art bedürfen der firmenmäßig gezeichneten Schriftform.
Unsere Geschäftspartner haben bei Anbahnung des Geschäftes, spätestens jedoch über unsere diesbezügliche Anfrage, wahrheitsgemäß zu deklarieren, ob ihnen im geschäftlichen Verkehr mit uns Konsumenteneigenschaft zukomme. Der andere Teil haftet bei unrichtiger, verspäteter oder unterlassener diesbezüglicher Anga-be.
Mitarbeiter und Agenten, welche von uns nicht nachweislich weitergehend bevollmächtigt sind, sind lediglich zu Entgegennahme von Anträgen und Angeboten, nicht jedoch zur Abgabe, Annahme und Übermittlung von Willenserklärungen berechtigt.
2. ANGEBOTE
Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Wir behalten uns Zwischenverkauf und sonstige Disposition nach Anbotlegung ausdrücklich vor. Mit der Bestel-lung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Der Lieferer ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware dem Kunden erklärt werden. Verbindlichkeit unsererseits entsteht erst mit unserer firmenmäßig gezeichneten Auftragsbestätigung.
Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, wird der Lieferer den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
3. PREIS UND ZAHLUNG
Unseren Lieferbedingungen liegen die Preise unserer jeweils gültigen Preisliste zugrunde, wobei wir uns für den Fall von Preisänderungen ausdrücklich die Berech-nung der am Tag der Warenlieferung geltenden Preise vorbehalten. Die Preise verstehen sich ab Lieferwerk fahrzeugverladen zuzüglich der jeweils gültigen Umsatz-steuer. Fracht, Kranwagenzuschläge, sonstige anfallende Gebühren uns andere Nebenleistungen werden gesondert berechnet.
Unsere Rechnungen werden, sofern auf diesen nichts anderes vermerkt ist, mit Erhalt zur Rechnung fällig. Begebung von Wechsel ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zulässig. Scheck und Wechsel gelten „Eingang vorbehalten“. Zahlungsort ist unser Firmensitz. Die Aufrechnung durch den Zahlungspflichtigen mit eigenen Forderungen gegen uns welcher Art immer, selbst wenn aus demselben Rechtsgeschäft entstanden oder von uns anerkannt, ist hierbei nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zulässig. Bei Zahlungsverzug berechnen wir pro Monat ab Fälligkeit unserer Forderungen Verzugszinsen in der Höhe von 1 %. Es sind uns alle auflaufenden Mahn- und Inkassospesen inklusive der uns entstehenden Anwaltskosten zu ersetzen.
Auch ohne Verzug des Zahlungspflichtigen sind wir berechtigt, gelieferte Ware wieder an uns zu nehmen, wenn Umstände eintreten, welche die Bonität des Zah-lungspflichtigen als bedenklich erscheinen lassen.
4. LIEFERUNG UND GEFAHRENÜBERNAHME
Wir liefern für Sie grundsätzlich ab Werk. Die Lieferung erfolgt nach Maßgabe der Produktion in einer der Sortenbezeichnung entsprechenden Güte. Die Qualität unserer Produkte richtet sich nach den jeweils Gültigkeit habenden Ö-Normen, ausgenommen Mindersorten. Versandaufträge übernehmen wir nur auftrags und auf Rechnung des Kunden. Die Lieferung gilt durch Verladung und Übergabe an einen Frächter, bei Selbstabholung durch Übernahme und Unterzeichnung des Liefer-scheines als erfüllt. Mit diesem Zeitpunkt geht die Gefahr eines Untergangs oder einer Beschädigung der Ware auf den Käufer über. Wird die Ware von unseren eigenen LKWs zum Zustellungsort gebracht, so gilt mit der Abladung der Ware an den von uns bekannt gegebenen Zustellort als erfüllt, selbst wenn dort niemand angetroffen wird, unter Ausschluss jedweder weitergehenden Haftung. Anlieferung unsererseits setzt Befahrbarkeit der Entladestelle mit schwerem Lastzug und geeignete Entlademöglichkeit voraus. Der Kunde ist verpflichtet, Teillieferungen anzunehmen.
5. LIEFERFRIST
Liefertermine sind grundsätzlich freibleibend, es sei denn, ein solcher Liefertermin wurde schriftlich als feststehend vereinbart. Eine vereinbarte Lieferfrist ist eingehal-ten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Ware das Werk verlassen hat. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das Werk verlassen hat. Die Lieferfrist verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, zum Beispiel, Betriebsstörungen oder Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichen Einfluss sind.
6. PROSPEKTE, UNTERLAGEN
Etwaige in unseren Anschauungsmaterialien enthaltenen Maße, Gewichts- oder Qualitätsangaben sind ebenso wie Musterscherben und Probestücke Richtwerte unserer jeweiligen durchschnittlichen Produktion.
7. HAFTUNG
Wir haften für sämtliche Mängel an der von uns gelieferten Ware, sofern die Ware nachweislich infolge eines vor der Übernahme liegenden Umstandes unbrauchbar oder für die Brauchbarkeit unserer Erzeugnisse erheblich beeinträchtigt wurde. Die Verarbeitung unserer Ware muss im Einklang mit den österreichischen Normen bzw. den anerkannten Regeln der Bautechnik erfolgt sein. Beanstandungen jeder Art, wie eine Mängelrüge, sind unverzüglich schriftlich und vor einer eventuellen Verarbeitung bei uns anzubringen. Die Gewährleistungsfrist endet in allen Fällen 2 Jahre nach Ablieferung der Ware.
Im gesetzlich zulässigen Ausmaß haften wir gegenüber unserem Vertragspartner nicht für eingetretene Sachschäden aus Produkthaftungsfällen. Der Kunde ist verpflichtet, in allen produkthaftungsrechtlichen Belangen mitzuwirken, um Schaden abzuwenden bzw. zu mindern. Sollten wir uns zu einer Produktrückholung entschließen, so verpflichtet sich der Kunde, den Verkauf der von uns bezeichneten Waren sofort einzustellen und am Austausch der rückgeholten Ware durch neue mitzuwirken. Wir übernehmen keine Haftung von Schäden, welche nicht aus bösem Vorsatz oder grobem Verschulden unsererseits entstehen, ebenso haften wir nicht für Schäden, die bei Dritten oder als Folgeschäden entstehen.
8. GEWÄHRLEISTUNG
Bei Qualitätsmängel bleibt uns die Wahl zwischen Gewähr eines Preisnachlasses und Austausch mangelhafter Ware gegen fehlerfreie vorbehalten. Weiterer Scha-densersatz unsererseits, aus welchem Teil immer, ist ausgeschlossen, insbesondere Folge- und Verzugsschäden.
Im Falle unseres Verzuges der Lieferfrist stehen nur dann Schadensersatzansprüche zu, wenn uns der Vorwurf eines vorsätzlich oder grob fahrlässigen Handelns trifft.
9. PALETTEN/CONTAINER/Material zur Transportsicherung sowie Mietware (z.Bsp.:Schrägstützen)
Diese Materialien werden in Rechnung gestellt und bei Retournierung wieder rückverrechnet. Die Rückgabe von einwandfrei wiederverwendbaren Materialien hat innerhalb von 3 Wochen ab Auslieferung zu erfolgen. Nach vorheriger Vereinbarung werden Leerpaletten von uns auch in Verbindung mit Warenlieferungen zurück-genommen. Nach Ablauf einer 1-Jahres-Frist sind wir nicht mehr verpflichtet, Werkspaletten zu vergüten.
10. EIGENTUMSVORBEHALT
Wir behalten uns an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung alle gegenwärtig bestehenden und künftig erst entstehenden Verbindlichkeiten unser Eigentumsrecht vor. Eine Weiterveräußerung oder sonstige Weitergabe unserer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ist nur im Rahmen und für den Fall eines dahingehenden bestehenden gewöhnlichen Geschäftsbetriebes zulässig.
11. GERICHTSSTAND
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wels bzw. nach unserer Wahl der Wohn-, Beschäftigungs- oder Aufenthaltsort eines nicht gewerbetreibenden Geschäftspartners. |